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Steuerliche Absetzbarkeit und Förderung

Kosten für die Aus- oder Fortbildung werden vom Staat entweder als Sonderausgaben (für Studierende), als Werbungskosten (für Arbeitnehmer) oder als Betriebsausgaben (für Selbstständige/Unternehmen) anerkannt.

Absetzbarkeit für Unternehmen und Selbstständige als Betriebsausgaben

Unternehmen, die ihr/e Mitarbeiter:innen fördern, helfen auch sich selbst. Denn durch den Erwerb digitaler Kompetenzen und den Einsatz von digitalen Assets werden die Geschäftsprozesse effektiver, das Marketing zielsicherer und letztlich wird auch der Profit steigen. Die gute Nachricht für alle Unternehmen und Selbstständige ist, dass sie die Möglichkeit haben, Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben anzuführen. Es sinkt dadurch das zu versteuernde Einkommen.

Absetzbarkeit für unselbstständige Erwerbstätige als Werbungskosten

Wenn du die Kosten deiner Weiterbildung selbst trägst, kannst du die Aufwendungen dafür im Rahmen der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Anerkannt von den Finanzämtern werden Weiterbildungen zur „Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten“ oder zur „Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse“. Das ist bei unseren Video-Trainings zum Erlernen von digitalen Kompetenzen der Fall, da sich der berufliche Bezug in der Regel leicht herstellen lässt und unsere Inhalte bei der Sicherung der eigenen Erwerbsfähigkeit hilfreich sind. Nutze also gern diese Art der staatlichen Förderung für dein berufliches Vorankommen.

Absetzbarkeit für Studierende als Sonderausgaben

Studierende können die Kosten als Sonderausgaben bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Bei Auszubildenden, die überbetrieblich ausgebildet werden und dabei kein Gehalt beziehen, gilt dies ggf. ebenso.

Förderung von Studierenden, Auszubildenden und Schüler:innen

Wir unterstützen Studierende und Auszubildende mit einem attraktiven Rabatt in Höhe von 50 % auf das Starter-Paket. Nimm dazu Kontakt mit uns auf und fordere deinen persönlichen Rabattcode von uns an.

Obligatorischer Hinweis: Diese Informationen zur Absetzbarkeit sind keine rechtsanwaltliche oder steuerrechtliche Beratung. Konsultiere bitte in diesem Fall dein zuständiges Finanzamt zur Klärung deines Sachverhalts.